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   BGH, 11.03.2008 - 3 StR 36/08   

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https://dejure.org/2008,12587
BGH, 11.03.2008 - 3 StR 36/08 (https://dejure.org/2008,12587)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2008 - 3 StR 36/08 (https://dejure.org/2008,12587)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2008 - 3 StR 36/08 (https://dejure.org/2008,12587)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kompensation einer von der Staatsanwaltschaft verursachten Verfahrensverzögerung hinsichtlich des Rechtskrafteintritts eines erstinstanzlichen Urteils

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 46; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
    Kompensation durch das bloße Feststellen einer Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - 3 StR 36/08
    Nach der durch Beschluss des Großen Senats für Strafsachen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Kompensation von rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen (BGH, Beschl. vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 = NJW 2008, 860; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) kann die ausdrückliche Feststellung der Verfahrensverzögerung zu ihrer Kompensation genügen; die Feststellung muss lediglich in den Urteilsgründen deutlich hervortreten (BGH aaO Rdn. 38, 56).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - 3 StR 36/08
    Bezeichnungen der Tat als "gemeinschaftlich" oder "minder schwerer Fall" erübrigen sich danach (BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05

    Tat im prozessualen Sinn (Individualisierung; sexueller Missbrauch);

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - 3 StR 36/08
    Dies hat der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen; der Erhebung einer Verfahrensrüge bedarf es dazu nicht (BGH NStZ 2001, 52; NStZ-RR 2005, 320).
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Eine Bezeichnung der Tat als "minder schwerer Fall' erübrigt sich danach (BGH, Beschluss vom 11. März 2008 - 3 StR 36/08, juris Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 260 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Nachdem ausweislich des Revisionsvorbringens die reklamierte Verfahrensverzögerung jedoch erst nach dem Eingang der Revisionsbegründungsschrift eingetreten sein kann, hatte der Senat eine etwaige rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ohnehin von Amts wegen zu überprüfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2014 - 4 StR 575/13 mwN; vom 2. Juli 2013 - 2 StR 179/13 mwN; vom 11. März 2008 - 3 StR 36/08 ).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 495/08

    BGH bestätigt Urteil gegen drei Jugendliche wegen Schlägerei bei Schülerparty in

    c) Der Senat hat sich bei der Bemessung der Höhe des als Kompensation für die Verfahrensverzögerung für vollstreckt zu erklärenden Teils der Jugendstrafen einerseits davon leiten lassen, dass sich eine die Angeklagten besonders belastende Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens nur noch darauf beziehen konnte, ob die sie verurteilenden erstinstanzlichen Erkenntnisse rechtskräftig werden würden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2008 - 3 StR 36/08).
  • BGH, 15.04.2010 - 5 StR 96/10

    Verfahrensverzögerung nach Erlass des angefochtenen tatrichterlichen Urteils;

    Auf zulässige Revision hat der Senat von Amts wegen eine Verfahrensverzögerung nach Erlass eines angefochtenen tatrichterlichen Urteils zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGH wistra 2008, 304; BGH, Beschluss vom 11. März 2008 - 3 StR 36/08).
  • OLG Köln, 13.11.2015 - 1 RVs 205/15

    Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der Strafzumessung

    Die durch die zunächst mangelhafte Übersetzung der Anklage verursachte Verfahrensverzögerung von gut sieben Monaten ist der Justiz zuzurechnen und dürfte Veranlassung für den Ausspruch einer Kompensation, nicht hingegen für eine weitergehende Kompensationsentscheidung bieten (vgl. BGH BeckRS 2008 06863); jedenfalls als sie Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen (BGH NStZ-RR 2014, 314).
  • BGH, 26.05.2016 - 5 StR 186/16

    Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung durch verzögerte Übersendung

    Dies hat der Senat auch ohne entsprechende Rüge der Revision von Amts wegen festzustellen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. September 2014 - 5 StR 410/14, BGHR GVG § 198 Abs. 4 Verzögerungsrüge 1; vom 27. Februar 2014 - 4 StR 575/13 mwN; vom 2. Juli 2013 - 2 StR 179/13 mwN; vom 11. März 2008 - 3 StR 36/08).
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